Was ist Barrierefreiheit?
Wenn es um das Thema Barrierefreiheit geht, denken viele Menschen direkt an Treppen und Rollstuhlfahrer:innen. Doch Barrieren gibt es nicht nur offline, sondern auch online. Angebote im Internet können Menschen ausschließen, etwa durch unverständliche Ausdrücke, eine unlesbare Schrift und Farbe, fehlende Bildbeschreibungen, Videos ohne Untertitel, Podcasts ohne Transkript oder nicht auslesbare PDFs.
Warum ist das Beachten von Barrieren wichtig?
Wir wollen gesellschaftliche Herausforderungen angehen. Die dafür entwickelten Lösungen sind umso nachhaltiger, je besser wir die unterschiedlichen Lebenslagen und Teilhabevoraussetzungen in unserer Gesellschaft berücksichtigen. Menschen, denen die Teilhabe erschwert wird, melden sich nicht unbedingt von selbst. Niemand gibt gern öffentlich zu, etwas nicht verstanden zu haben oder ausgeschlossen zu sein. Die Bedeutung von Anglizismen, Fremd- und Fachwörtern sind beispielsweise nicht jedem Menschen direkt klar und Barrieren werden nicht unbedingt angesprochen.
Du möchtest teilnehmen und weißt nicht wie?
UpdateDeuschland und den 48h-Sprint gestalten wir, so gut es uns möglich ist, barrierefrei. Uns ist bewusst, dass wir dem Anspruch an weitestgehende Barrierefreiheit beim 48h-Sprint aufgrund zeitlicher und technischer Limitierungen nicht gerecht werden. Wenn Du an der Teilnahme interessiert bist und Dich Barrieren ausgesetzt siehst oder Rückfragen dazu hast, melde Dich bitte an , damit wir Dir weiterhelfen können. Schreibe uns an diese Adresse bitte auch eine E-Mail, wenn du Barrieren in unserem Angebot melden möchtest. Vielen Dank!
Im anschließenden Umsetzungsprogramm wollen wir Barrieren noch stärker berücksichtigen und alle bei der Teilnahme bestmöglichst unterstützen.
Welche Barrieren gibt es online?
Barrieren können auf mindestens vier Ebenen den Zugang zu Deinem digitalen Angebot, z.B. bei Websites, erschweren. Das betrifft die Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit und die Wahrnehmbarkeit. Diese Ebenen sollten bei der Erstellung digitaler Inhalte also mit bedacht werden:
- Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen mit mindestens einem körperlichen Sinn erfassbar. Das heißt z.B.: Wenn Du ein Foto hochlädst (Seh-Sinn), dann stelle dazu auch einen Text zur Verfügung (Alternativtext, den blinde und sehbehinderte Menschen über die „Screenreader“-Software hören können). Bei Videos sind Untertitel wichtig für Menschen, die nicht hören können oder die die Sprache nicht so gut verstehen.
- Flexible Bedienbarkeit: Darunter versteht man z.B. die Nutzung der Website auch über die Tastatur (statt nur per Mausklick) und eine leicht verständliche Struktur der Seite.
- Die Verständlichkeit wird unterstützt durch gut lesbare Sprache (auch Gebärdensprache im Videoformat und die sogenannte Leichte Sprache) sowie intuitive Navigation.
- Die Robustheit wird gesteigert, wenn die Web-Inhalte mit verschiedensten technologischen Hilfsmitteln zu nutzen sind (z.B. mit einer Software für Spracherkennung für beispielsweise körperbehinderte Menschen, mit Spezialmäusen oder einem Screenreader).
Wie kann ich meine Lösung barrierearm gestalten?
Mit UpdateDeutschland wollen wir neuen und bestehenden Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen eine Plattform geben. Wenn Du an einer Lösung arbeitest, solltest Du Barrieren am besten direkt von Anfang an mitdenken und diese so verhindern oder minimieren. Das betrifft besonders die Gestaltung und die Öffentlichkeitsarbeit zu Deiner Lösung.
Bei der Gestaltung Deiner digitalen Inhalte kannst du folgende Punkte beachten:
- Die Auswahl von Farben kann Einfluss auf die Barrierefreiheit Deiner Lösung haben. Wichtig ist, dass der Text und der Hintergrund einen großen Kontrast zueinander haben. Die Farben Rot und Grün solltest Du nur in Verbindung mit einem unterscheidbaren Muster verwenden, damit Menschen mit Rot-Grün-Schwäche die Inhalte besser lesen können.
- Bei Websites empfiehlt es sich, auf Spezial-Effekte zu verzichten, da diese meist nicht kompatibel mit dem Screenreader sind. Auch flackernde Lichter sollten vermieden werden, da sie eventuell epileptische Anfälle auslösen oder Menschen in ihrer Konzentration ablenken.
- Die Schrift von Dokumenten muss groß, deutlich und lesbar sein. Diese Aspekte sollten bei der Auswahl der Schrift im Vordergrund stehen. Es empfiehlt sich, eine Schrift ohne Serifen, wie Arial, Verdana oder Tahoma, zu nehmen, und mindestens Schriftgröße 12 auszuwählen. Außerdem gilt: Linksbündig vor Blocksatz ist besser: dies dient der besseren Lesbarkeit und man erkennt die Leserichtung besser. Du kannst auch über einen sogenannten Button ermöglichen, die Schrift variabel vergrößern zu lassen.
- Kennzeichne Deine Inhalte: das Piktogramm mit gebärdenden Händen hilft, barrierefreie (Video-) Inhalte konkret zu bezeichnen.
Wenn Du (v.a. visuelle) Inhalte einbettest oder für Deine Öffentlichkeitsarbeit verwendest, kannst Du folgende Punkte mit bedenken:
- Füge bei Bildern eine Bildbeschreibung hinzu: Da sehbehinderte und blinde Menschen Bilder nur über Text erfassen können, den sie sich vorlesen lassen (Software Screenreader), solltest Du Deine Bilder beschreiben. Das geht auch über den sogenannten Alternativ-Text (nicht zu verwechseln mit dem “Titel”), der von Screenreadern vorgelesen werden kann. Außerdem gibt es zwei Arten von Alternativtexten: reine Information oder visuelle Erfahrung. Letztere ist z.B. für ein Kunstwerk geeignet (man sollte dabei nur beschreiben, nicht interpretieren). Meist reicht eine kurze Beschreibung; nur Schaubilder oder Diagramme brauchen ausführlichere Texte.
- Videos sollten untertitelt oder mit Gebärdensprache oder Audiodeskription ergänzt werden. Letzteres ist das Verschriftlichen und Erklären des Inhalts, und ist relevant für alle, besonders aber für schwerhörige, gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen. Von Untertiteln und der Abschrift profitieren wiederum auch Menschen, die Deutsch nicht so gut verstehen. Jedoch sprechen viele gehörlose Menschen vor allem die Gebärdensprache und sind nicht an Schriftsprache gewöhnt. Du erleichterst ihnen den Zugang zu Deinen Texten und anderen Inhalten, wenn Du zusätzlich eine Übersetzung in Gebärdensprache in Form eines Videos anbietest. Bei der Untertitelung helfen Dir ggf. diese Richtlinien.
- Social Media kann auch barrierefrei sein, wenn Du z.B. bei Facebook Deine Bilder beschreibst. Bei Twitter kannst Du über die Einstellung „Barrierefreiheit“ ebenfalls Bildbeschreibungen verfassen, ebenso bei Instagram.
Wo finde ich weitere Informationen und gute Beispiele?
Die Regeln für barrierefreie Webseiten wurden in Deutschland in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) festgelegt (2011), die sich an internationalen Standards orientiert (“WCAG” der Web Accessibility Initiative (WAI)). Diese Regeln gelten zwar v.a. für die Webseiten von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, aber auch Initiativen oder die Privatwirtschaft sind dazu angehalten, ihre Angebot barriereärmer zu gestalten. Hintergrund sind Forderungen für Barrierefreiheit von Medien in der UN-Behindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz. Einige Seiten bieten einen ersten Überblick an:
- Angebote mit weiteren Informationen für barrierefreie Gestaltung:
- „Einfach für alle”: Initiative der Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet
- „Barrierefrechheit“: Kollaboratives Projekt mit Tipps und Hinweisen, um Anwendungen, Websites und Blogs zugänglicher zu machen.
- „BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren”: Projekt, das die Öffentlichkeit, u.a. den Handel, Bildung und Verbände, über die Vorteile von barrierefreien Webseiten aufklären will, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Liste mit Agenturen für barrierefreie Webseiten, Gebärdensprachvideos und Leichte Sprache)
- „Web ohne Barrieren”: Informationsportal des Projektes “Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik” (AbI) mit einer Meldestelle für Barrieren
- „Barrierefreie PDFs”: Checkliste für die Erstellung eines barrierefreien PDFs von Einfach für Alle, einer Initiative der Aktion Mensch
- „Kriterien zur barrierefreien Gestaltung“: Praxisbeispiel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Tools zum Prüfen einer barrierefreien Webseite:
- BITV-Test als Selbstbewertung (Online-Fragebogen zu eigenem Webauftritt), abschließender Test (mit Prüfsiegel und Aufnahme in Liste 90plus für Veröffentlichung, 2 PrüferInnen) oder entwicklungsbegleitender Test (interner Test, 1 PrüferIn)
- Werkzeug WAVE von Webaim zum ersten Einschätzen der Barrierefreiheit
- Add-on für den Browser “Mozilla Firefox” und “Internet-Explorer”
- Check Rot-Grün-Farben mit Vischeck
- Erlebnisparcours, um einen Computer berührungslos mit den Augen zu steuern, der Stiftung barrierefrei kommunizieren
- Gute Beispiele für barrierefreie Websites:
- Liste der 90plus: Auswahl barrierefreier Webangebote inklusive der Information zu den umsetzenden Agenturen und eingesetzte Content Management Systeme
- Touristenguide Hamburg barrierefrei
- Landesanstalt für Medien NRW
- Erasmus und Jugend in Aktion
- Zentral- und Landesbibliothek Berlin
- Engagement Global
- Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Mehr Informationen zum Thema Barrierefreiheit und eine übersichtliche, detaillierte Zusammenstellung findet ihr auch auf ramp-up.me.